Verordnungen

 

Teilnahme am Rehabilitationssport mit ärztlicher Verordnung:

 

Voraussetzung für eine Teilnahme am Rehabilitationssport ohne Kursgebühren ist eine vom Arzt ausgestellte und von der zuständigen Krankenkasse genehmigte Verordnung (Muster 56 - 07/2011).

 

Ab dem Datum, an dem die Verordnung von der Krankenkasse bewilligt worden ist, werden die Kosten für den Rehabilitationssport übernommen.

 

Für Teilnahmen am Rehabilitationssport mit einer gültigen Verordnung werden in unserem Verein keine Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen in Rechnung gestellt.

 

Eine Anmeldung im Breiten-, Leistungs- oder Rehabilitationssport ohne Verordnung verpflichtet zu einer Mitgliedschaft und Zahlung einer Kursgebühr.

 

Anträge auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle oder Ihren zuständigen Übungsleiter.